Garantieerklärung
Für Graco Geräte bitte hier klicken
Für Wagner Geräte finden Sie die Garantieerklärung hier:
Wagner Garantieerklärung
GARANTIEVEREINBARUNG
Wagner Profi-Garantie (Stand 01.02.2009)
1. GARANTIEUMFANG
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produkte genannt) werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der Wagner Qualitätssicherung. Wagner gibt daher ausschließlich dem gewerblichen oder beruflichen Verwender, der das Produkt im autorisierten Fachhandel erworben hat (im folgenden "Kunde" genannt), eine erweiterte Garantie für die im Internet unter www.wagner-group.com/service/service-handwerker/profi-garantie/ aufgeführten Produkte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung das Produkt oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen wird. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
Die Garantie gilt nur für Neugeräte.
2. GARANTIEZEIT UND REGISTRIERUNG
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung wie insbesondere Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir ebenso 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauften Produkte verlängert sich die Garantiezeit um 24 Monate, wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen registriert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.wagner-group.com/service/service-handwerker/profi-garantie/. Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche gegen und aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht werden.
3. ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung oder Leistung des Geräts, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wochen geltend zu machen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autorisierte Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, berechtigt. Die Garantieansprüche können aber auch bei unserer der in der Bedienungsanleitung genannten Servicedienststellen geltend gemacht werden. Das Produkt muss zusammen mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, frei eingesandt oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme der Garantieverlängerung muss zusätzlich das Garantiezertifikat beigefügt werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung des Produkts auf dem Weg zu oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instand gesetzte Produkt wieder ausliefert, trägt der Kunde.
4. AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden
–– für Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen, natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Kabel, Ventile, Packungen, Düsen, Zylinder, Kolben, Medium führende Gehäuseteile, Filter, Schläuche, Dichtungen, Rotoren, Statoren, etc.
Schäden durch Verschleiß werden insbesondere verursacht durch schmirgelnde Beschichtungsstoffe, wie beispielsweise Dispersionen, Putze, Spachtel, Kleber, Glasuren, Quarzgrund.
–– bei Fehlern an Geräten, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, ungeeignete Beschichtungsstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sachfremde Betriebsbedingungen, Betrieb mit falscher Netzspannung/ -Frequenz, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege bzw. Reinigung zurückzuführen sind.
–– bei Fehlern am Gerät, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Wagner-Originalteile sind.
–– bei Produkten, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
–– bei Produkten mit entfernter oder unlesbar gemachter Seriennummer
–– bei Produkten, an denen von nicht autorisierten Personen Reparaturversuche durchgeführt wurden.
–– bei Produkten mit geringfügigen Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Geräts unerheblich sind.
–– bei Produkten, die teilweise oder komplett zerlegt worden sind.
5. ERGÄNZENDE REGELUNGEN
Obige Garantien gelten ausschließlich für Produkte, die in der EU, GUS, Australien vom autorisierten Fachhandel gekauft und innerhalb des Bezugslandes verwendet werden.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu Lasten des Käufers.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch entstehen, sind außer im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen.
Mängelhaftungsansprüche gegen den Fachhändler bleiben unberührt.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Im Fall, dass die Bedeutung des deutschen und eines ausländischen Textes dieser Garantie voneinander abweichen, ist die Bedeutung des deutschen Textes vorrangig.
J. Wagner GmbH
Division Professional Finishing
Otto Lilienthal Strasse 18
88677 Markdorf
Bundesrepublik Deutschland
Graco Garantieerklärung
1. GARANTIEUMFANG
Graco gewährt regulär eine Garantie von zwölf Monaten ab Datum des Warenkaufs bei einem autorisierten Graco-Händler auf:
- Ultra airless handheld, Ultramax airless handheld, Easymax
- Xforce (akkubteriebene Geräte)
- Fieldlazer S90
- Flüssigkeitsdurchlauf
- GC Motor
- SD Wasserpumpe
- Hydraulikgruppe
- Gasgruppe
- Pistolengehäuse & Befestigungen
2 Jahre Garantie gewährt Graco auf:
- Regelelektronik Steuerbox
- Elektrische Komponenten
- Turbinen
- Kupplung
- Nicht materialführende Komponenten der Unterpumpe
- Direkt angetriebene Wasserpumpe
- Beheiztes Rücklaufventil
- Entlüftungsventil
- GX-Serie
Sie erhalten außerdem eine Garantie von 5 Jahren auf:
- Fahrgestell
- Antriebssystem
- Elektromotoren
- Feste Hydraulikmotorteile
- Wasserpumpe mit Riemenantrieb
Grace gewährt keine Garantie auf Verschleißteile: Düsen, Filter, Dichtungen, Reparatursätze, Sitze, Kugeln, Bürsten, Thermo Schuhe, ...
Komponenten anderer Hersteller werden von ihren eigenen Garantien abgedeckt: Benzinmotoren, Schläuche, Wasserpumpen und Batterien. Graco gewährt auf alle Produkte ein Jahr Garantie bei Herstellungsschäden.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung das Produkt oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen wird. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Die Garantie gilt nur für Neugeräte.
2. GARANTIEZEIT
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche gegen und aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht werden.
3. ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung oder Leistung des Geräts, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wochen geltend zu machen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autorisierte Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, berechtigt. Die Garantieansprüche können aber auch bei unserer der in der Bedienungsanleitung genannten Servicedienststellen geltend gemacht werden. Das Produkt muss zusammen mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, frei eingesandt oder vorgelegt werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung des Produkts auf dem Weg zu oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instand gesetzte Produkt wieder ausliefert, trägt der Kunde.
4. ERGÄNZENDE REGELUNGEN
Obige Garantien gelten ausschließlich für Produkte, die in der EU vom autorisierten Fachhandel gekauft und innerhalb des Bezugslandes verwendet werden.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu Lasten des Käufers.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch entstehen, sind außer im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen.
Mängelhaftungsansprüche gegen den Fachhändler bleiben unberührt.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Im Fall, dass die Bedeutung des deutschen und eines ausländischen Textes dieser Garantie voneinander abweichen, ist die Bedeutung des deutschen Textes vorrangig.